Arzneimittel sind eine besondere Ware. Auf der Rettungswache wird von der geschäftsführenden Ebene meist eine Person benannt, welche die Beschaffung, Lagerung und Dokumentation von Arzneimitteln überwacht. Sie agiert dabei als Assistent des verantwortlichen Arztes oder Apothekers. Um ein Organisationsverschulden gar nicht erst entstehen zu lassen, sollten jedoch entsprechende Verantwortliche namentlich benannt werden. Die Grundsätze für eine rechtssichere Delegation müssen dabei berücksichtigt werden. Die benannte Person sollte „sachkundig“ auf Ihrem Gebiet sein. Diese Weiterbildung vermittelt die notwendige Sachkenntnis um die Aufgabe effizient und kompetent erfüllen zu können.
Der Arzneimittelbeauftragte ist nicht nur „Hüter der Medikamente“, er ist auch Ansprechpartner für seine Kollegen wenn es darum geht, über Arzneimittel zu informieren. Es werden daher auch die Kenntnisse über Recherchemöglichkeiten vermittelt.
– Beschaffung, Lagerung, Chargenüberprüfung, Dokumentation
– Informationsquellen (Printmedien und Datenbanken)
– Kontrolle der Vorräte
– Sachgerechte Vernichtung von Arznei- und Betäubungsmitteln
– Sondervorschriften für BtM
– Ökonomische Aspekte bei der Beschaffung von Arzneimitteln
– Applikation, Resorption, Verteilung, Ausscheidung
– Wirkmechanismen, Neben- und Wechselwirkungen
– Interaktionen/Inkompatibilitäten
– Fehler bei der Anwendung von Arzneimitteln
– Schwerpunkt liegt hier auf den Medikamenten der freigebenen Algorithmen
Sie erhalten die notwendige Sachkenntnis, die Aufgaben eines Arzneimittelbeauftragten
durchzuführen und können dieses durch ein qualifiziertes Zertifikat nachweisen.
Das Seminar ist mit 6 h nach FRRP anerkannt.
Dauer (in Tagen): | 2 |
max. Teilnehmer: | 20 |
Seminar- zeiten: |
Beginn am 1. Tag: 09:00 Uhr Ende am 2. Tag: 17:00 Uhr |
Gebühren: Für alle Teilnehmer: 240,- € incl. Verpflegung zzgl. ggf. anfallende MwSt. |