Durch das Notfallsanitätergesetz (NotSanG) und die Notfallsanitäterausbildungs- und Prüfungsverordnung (NotSan-APrV) wird für die Personen, die die Auszubildenden in der praktischen Ausbildung betreuen, eine berufspädagogische Zusatzqualifikation im Umfang von mindestens 300 Stunden erforderlich. In Rheinland-Pfalz wird dies durch die Verankerung des Praxisanleiters für Notfallsanitäter in dem Landesgesetz über die Weiterbildung in Gesundheitsfachberufen (GFBWBG) und der dazugehörigen Durchführungsverordnung (GFBWBDVO) gewährleistet.
Der Rahmen der Qualifizierung ist in der Durchführungsverordnung über die Weiterbildung in den Gesundheitsfachberufen (GFBWBDVO) festgehalten.
Interessierte Mitarbeiter*innen mit der Qualifizierung zum/zur Notfallsanitäter*in.
Ausbildung zum/zur Notfallsanitäter*in mit mindestens 2 Jahren Berufserfahrung.
Pädagogische und psychosoziale Themen gemäß dem rheinland-pfälzischen Landesgesetz zur Weiterbildung von Praxisanleitern in Gesundheitsfachberufen aus den Bereichen:
Mit dieser Qualifikation können Sie als Praxisanleiter*in im Rettungsdienst eingesetzt werden.
Darüber hinaus werden Sie durch diese staatlich geregelte Weiterbildung in die Lage versetzt folgende Aufgaben wahrzunehmen:
Die Prüfung zum/zur Praxisanleiter*in besteht aus einer Facharbeit, einer Klausur sowie einem Kolloquium.
300 Stunden in 8 Blöcken zu 40 Stunden
Zwischen den Blöcken ist in der Regel eine Studienzeit eingeplant.
Der Unterricht findet statt von Montag bis Freitag von 9:00 bis 16:00 Uhr.
Seminar 3 2024/25:
Block 1 19.08.-23.08.24
Block 2 26.08.-30.08.24
Block 3 02.09.-06.09.24
Block 4 30.09.-04.10.24
Block 5 28.10.-01.11.24
Block 6 04.11.-08.11.24
Block 7 06.01.-10.01.25
Dauer (in Tagen): | 38 |
max. Teilnehmer: | 16 |
Seminar- zeiten: |
Beginn am 1. Tag: 09:00 Uhr Ende am 38. Tag: 16:00 Uhr |
Gebühren: Für alle Teilnehmer: 5775.- € Inkl. Verpflegung und Unterkunft |