Die Abschlusswoche dient der Wiederholung und Überprüfung der in den einzelnen Teilbereichen (Fachlehrgang, Klinikpraktikum, Rettungswachenpraktikum) erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten.
Personen, die erfolgreich Fachlehrgang, Klinik- und Rettungswachenpraktikum absolviert haben.
Die Teilnehmer der Abschlusswoche müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und praktischen Teil.
Die schriftliche Prüfung ist als Aufsichtsarbeit innerhalb einer Dauer von 120 Minuten zu bearbeiten.
Die praktische Prüfung erstreckt sich auf die Demonstration von praktischen Fähigkeiten und Fertigkeiten. Die Prüfungsteilnehmerinnen und Prüfungsteilnehmer übernehmen bei zwei vorgegebenen Fallbeispielen die anfallenden Aufgaben einschließlich
Eines der Fallbeispiele muss aus dem Bereich des qualifizierten Krankentransports oder aus dem Bereich der notfallmedizinischen Versorgung und eines aus dem Bereich Herzkreislaufstillstand mit Reanimation stammen. Ein Fallbeispiel wird durch ein Fachgespräch ergänzt. In diesem haben die Prüfungsteilnehmerinnen und Prüfungsteilnehmer ihr Handeln zu erläutern und zu begründen sowie die Prüfungssituation zu reflektieren.
Nach erfolgreicher Absolvierung der schriftlichen und praktischen Prüfung können Sie im Krankentransportwesen und in der Notfallrettung eingesetzt werden.
Die Dauer der Abschlusswoche beträgt 40 h (5 Tage). Im Anschluss daran findet über zwei Tage die Prüfung (schriftlich und praktisch) statt.
Zur Abschlusswoche müssen folgende Unterlagen abgegeben werden:
Alle Unterlagen müssen im Original vorgelegt werden!
Die Abschlussprüfung muss innerhalb von 2 Jahren absolviert werden. Im Ausnahmefall ist eine Verlängerung auf 3 Jahre möglich. Diese muss dann über die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) Trier beantragt werden.
ADD Trier, Willy-Brand-Platz 3, 54290 Trier
Bestehen und Wiederholen der staatlichen Prüfung
Die staatliche Prüfung ist bestanden, wenn jeder der nach § 8 Abs. 1 Satz 1 vorgeschriebenen Prüfungsteile mindestens mit der Note „ausreichend“ bestanden ist. Wer die staatliche Prüfung bestanden hat, erhält ein Zeugnis.
Jeder Teil der staatlichen Prüfung, in dem die Prüfungsteilnehmerin oder der Prüfungsteilnehmer die Note „mangelhaft“ oder „ungenügend“ erhalten hat, kann auf Antrag der Prüfungsteilnehmerin oder des Prüfungsteilnehmers einmal wiederholt werden.
Die Wiederholung der staatlichen Prüfung oder Prüfungsteile ist innerhalb von zwölf Monaten nach Beginn der staatlichen Prüfung durchzuführen.
Wer die staatliche Prüfung nicht bestanden hat, erhält eine schriftliche Mitteilung, in der die Prüfungsnoten, im Falle des Absatzes 3 Satz 2 Dauer und Inhalt der zu wiederholenden Ausbildungsabschnitte, anzugeben sind.
Dauer (in Tagen): | 7 |
max. Teilnehmer: | 24 |
Seminar- zeiten: |
Beginn am 1. Tag: 09:00 Uhr Ende am 7. Tag: 17:00 Uhr |
Gebühren: Für alle Teilnehmer: 877,00.- € Inkl. Verpflegung und Unterkunft 522,00.-€ ohne Unterkunft |