Ausbildungsziel
Die Ausbildung zur Rettungssanitäterin oder zum Rettungssanitäter soll zum Einsatz in unter-schiedlichen Funktionen in allen Bereichen des Patiententransportes, des Rettungsdienstes und des Bevölkerungsschutzes befähigen. Außerdem muss das Kompetenzprofil gemäß den Empfehlungen des Ausschusses „Rettungswesen“ vom 11. und 12. Februar 2019 für Ausbildung und Prüfung von Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitätern vermittelt werden.
Die Ausbildung zur Rettungssanitäterin oder zum Rettungssanitäter beruht auf der Grundlage des vom Bund-Länder-Ausschuss "Rettungswesen" beschlossenen 520 Stunden umfassenden Mindestprogramms für die Ausbildung zum Rettungssanitäter und auf der Richtlinie für die Ausbildung und Prüfung von Rettungssanitätern in Rheinland-Pfalz.
Dauer und Struktur der Ausbildung
Die Ausbildung umfasst mindestens 520 Stunden und gliedert sich in folgende Ausbildungsabschnitte:
Die Ausbildung ist möglichst zusammenhängend abzuleisten und innerhalb von zwei Jahren abzuschließen. Das für das Rettungswesen zuständige Ministerium kann auf Antrag die Ausbildungsdauer auf höchstens drei Jahre verlängern.
Die Ausbildung beginnt mit der theoretisch-praktischen Ausbildung nach Absatz 1 Nr. 1 und endet mit der staatlichen Prüfung nach Absatz 1 Nr. 5. Die Ausbildungsabschnitte nach Absatz 1 Nr. 2, 3 und 4 sollen zeitlich nacheinander in der in Absatz 1 angegebenen Reihenfolge abgeleistet werden.
Zur Ausbildung wird zugelassen, wer
Mit der Anmeldung zur Teilnahme an der Ausbildung ist der schulischen Ausbildungsstätte das Vorliegen der Zugangsvoraussetzungen nach Absatz 1 Nr. 1 bis 5 nachzuweisen.
Entsprechend dem Lernzielkatalog des Bund-Länder-Ausschusses „Rettungswesen“ vom 01. Oktober 2020 bzw. bei Rettungshelfern gemäß den Rahmenbedingungen der Hilfsorganisationen.
Auszug aus dem Lernzielkatalog:
Der Fachlehrgang ist in drei Blöcke unterteilt. Während des Fachlehrgangs müssen sie 1 schriftliche und 1 praktische Prüfungen am ende des Lehrgangs erfolgreich bestehen! Das Bildungsinstitut beendet bei nicht Bestehen der einzelnen Prüfungen die Ausbildung. Diese kann zum nächsten Termin neu begonnen werden.
Nach der Ausbildung können Sie entsprechend den Vorgaben der jeweiligen Landesrettungsdienstgesetze auf den verschiedenen Rettungsmitteln eingesetzt werden. Die Arbeitsfelder eines Rettungssanitäters bieten für angehende hauptberufliche Notfallsanitäter bzw. Ärzte wichtige praktische Erfahrungswerte. Für ehrenamtliche Mitarbeiter stellt die Ausbildung eine Möglichkeit zur Mitarbeit im Rettungsdienst dar.
Im Anschluss an den Fachlehrgang Rettungssanitäter können sie die praktiktische Ausbildung beginnen.
Zu Lehrgangsbeginn müssen folgende Unterlagen am ersten Tag vorgelegt werden:
(Bitte keine Unterlagen vor Kursbeginn zusenden!)
Dauer (in Tagen): | 30 |
max. Teilnehmer: | 24 |
Seminar- zeiten: |
Beginn am 1. Tag: 09:00 Uhr Ende am 30. Tag: 17:00 Uhr |
Gebühren: Für alle Teilnehmer: 2699.- € Inkl. Verpflegung und Unterkunft 1499.- € ohne Unterkunft Inkl. Mittagsverpflegung |